Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Liebe Kunden und Interessenten,
wir möchten Sie über möglichen Handlungsbedarf im Zusammenhang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) informieren, das zum 28.Juni 2025 in Kraft getreten ist: Bitte beachten Sie, dass unsere Hinweise KEINE Rechtsberatung darstellen – dies obliegt entsprechenden Fachanwälten.
Worum geht es:
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll Barrieren im Bereich der digitalen Medien beseitigen.
- Bei Verstößen drohen Bußgelder (nach Aufforderung zum Tätigwerden) oder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen (auch durch Verbraucherschutzverbände)
Sind Sie betroffen?
- Die Vorgaben gelten nur für das B2C-Geschäft, also wenn Sie private Endkunden haben
- Sie sind betroffen, wenn Sie Kontaktaufnahmemöglichkeiten oder Interaktionsmöglichkeiten anbieten, die als Zwischenschritt zum Vertragsabschluss dienen
- Sie sind NICHT betroffen, wenn Sie weniger als 10 Mitarbeiter haben und Ihr Jahresumsatz oder Ihre Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio Euro beträgt
Was folgt für Sie an Pflichten, sofern Sie betroffen sind?
- Sie müssen die Anforderungen nach BFSG und der zugehörigen Verordnung erfüllen
- Stichtag ist der 28. Juni 2025! Es gibt keine weitere Umsetzungfrist
- Sie müssen eine Barrierefreiheits-Erklärung bereitstellen
Wie können wir Sie unterstützen?
- Schritt 1: Wir prüfen Ihre Seiten über ein entsprechendes Tool auf potenzielle Verletzungen der Verordnung und geben Ihnen eine Rückmeldung à pauschal 99 Euro
- Schritt 2: Wir setzen nach persönlicher Rücksprache die Verbesserungsvorschläge auf der Website um à nach Aufwand
- Schritt 3: Wir erstellen die Barrierefreiheits-Erklärung und stellen diese auf Ihrer Website ein à pauschal 99 Euro
Ihre Vorteile:
- Digitale Inklusion als Zielgruppenerweiterung und positives Unternehmensimage
- Allgemeine Benutzerfreundlichkeit
- Beitrag zur Suchmaschinenoptimierung und zum Google-Ranking
- Absicherung gegen potenzielle Abmahnungen
Unsere Empfehlungen und Umsetzungen erfolgen auf Basis der uns verfügbaren Fachinformationen (eRecht24). Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung, sollte sich herausstellen, dass die Umsetzung Mängel nach BFSG enthält. Verbindlich kann Sie hier nur ein Fachanwalt beraten. Wir bitten um Verständnis für diesen Haftungsausschluss, obwohl wir natürlich unser Bestes geben, um Sie vor Unannehmlichkeiten zu schützen.
Interesse? Fragen? Beratungsbedarf?
Der Erstkontakt ist selbstverständlich kostenfrei!
Rufen Sie an: Werner Steffen, 04166/841516
Schreiben Sie eine E-Mail: steffen@intekos.de
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